Im Trauerfall
Bei einem häuslichen Sterbefall sollte zuerst unverzüglich ein Arzt gerufen werden, der die Todesbescheinigung ausstellt. Bei Eintritt des Todes in einem Pflegeheim oder Krankenhaus wird die Verständigung eines Arztes von dort übernommen. Sie als Angehöriger werden umgehend vom zuständigen Personal des Hauses benachrichtigt.
Bitte setzen Sie sich anschließend direkt mit uns in Verbindung. In der Regel führen wir Hausüberführungen innerhalb von 2 Stunden durch.
Im Trauerfall benötigte Unterlagen
grundsätzl. Unterlagen
Ledige
- Geburtsurkunde
Verheiratete
- Heiratsurkunde, Stammbuch oder Familenbuch
Verwitwete
- Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehegatten
Geschiedene
- Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
Unabhängig vom Familienstand werden bei Übersiedlern grundsätzlich alle obigen Papiere, sowie die Geburtsurkunden beider Ehepartner im Original und der beglaubigten Übersetzung benötigt. Wenn kein Familienbuch vorliegt außerdem noch die Namenserklärung und der Registrierschein.
Bescheinigungen / Diverses
- Todesbescheinigung vom Arzt
- Personalausweise des Verstorbenen und Auftraggebers
- Krankenversichertenkarte
- Rentennummer der gesetztlichen Rente
- Bescheide über Pensionen, Betriebsrenten, Zusatzrenten
- Schwerbehindertenausweis mit evtl. Wertmarke
- Policen von Lebens- oder Sterbegeldversicherungen
- Mitgliedsausweis der Gewerkschaft
- Grabnutzungsurkunden
des Weiteren
- persönliche Kleidung, wenn Sie es wünschen
- Sargbeigaben, etwa ein Foto oder Lieblingsgegenstände
- Besondere Wünsche zum Ablauf der Trauerfeier oder ausgesuchte Musikstücke
Für einen Bestattungsvorsorgevertrag werden ebenfalls oben genannte Unterlagen benötigt.
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